AGB

  1. Geltungsbereich

Die Die Container GmbH, geschäftsansässig: Hermann-Oberth-Str. 23, 85640 Putzbrunn

(im Folgenden „Vermieter“), vermietet Container unterschiedlicher Größen sowie weitere Lagerflächen (Lagerhalle) zur Einstellung von diversen Gegenständen (mit Ausnahme von chemischen, feuergefährlichen und explosiven Stoffen). Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Mieter können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein. Zudem bietet der Vermieter unter www.die-container.de/online-buchung die Möglichkeit an, den Abschluss des Mietvertrages online zu generieren. Für diesen Vorgang gelten ebenso diese AGB.

Die Darstellung der Lagerflächen auf vorgenannter Homepage stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher dar, Lagerflächen zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Lagerfläche gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Das Angebot wird schriftlich oder in Textform angenommen, sobald der Verbraucher den Mietvertrag von uns erhält.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Mietsache

Mit Mietvertragsabschluss wird der Mieter berechtigt, den im Mietvertrag näher bezeichneten, Lagerraum – hierbei handelt es sich um einen Standard-Stahlcontainer, verschließbar, nicht wärme- und kälteisoliert oder Palettenstellplätze in einer Lagerhalle – zu Lagerungszwecken zur vertraglich vereinbarten Mietdauer zu nutzen.

Mitbenutzt werden dürfen:      – die Zufahrt ausschließlich zur An- und Ablieferung

 

Der Anspruch des Mieters auf Übergabe der Mietsache, in diesem Fall ein Standard-Stahlcontainer entsteht erst nach voller Bezahlung der ersten Miete, geltend auch für die Restmiete eines laufenden Monats und der Kaution, sowie einer vom Mieter zugestimmten Überprüfung seiner Bonität. Der Anspruch auf den in diesem Fall genannten Palettenstellplatz, entsteht nach voller Bezahlung der ersten Miete, geltend auch für die Restmiete eines laufenden Monats. Hat der Mieter in den ersten drei Tagen nach dem Beginn des Mietverhältnisses die Mietsache nicht in Besitz genommen oder den fälligen Mietzins nicht gezahlt, darf der Vermieter über die Mietsache anderweitig verfügen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  1. Mietzeit und Kündigung

Die Mindest-Mietdauer beträgt 2 (zwei), 6 (sechs) oder 12 (zwölf) Monate und wird danach jeweils um einen Monat (28 Tage) auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, so gilt die gegenüber einem der Mieter ausgesprochene Kündigung auch für die anderen Mieter. Der Vermieter kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand mit zwei Monatsmieten, erheblicher Verstoß gegen die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen, , vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, Verstoß gegen behördliche Vorschriften, Abstellen von Müll und insbesondere Umweltverschmutzungen). Hat der Vermieter aufgrund oben genannter Vertrags Verletzungen gekündigt, so ist er berechtigt, die eingelagerten Gegenstände nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung an die letzte bekannte Adresse des Mieters zu liefern.

Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; § 545 BGB wird insoweit abbedungen.

  1. Anschrift

Bei Abschluss des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine zustellungsfähige Anschrift zu benennen, die auch bei Abwesenheit des Mieters gilt. Er hat – insbesondere bei Abwesenheit – die jederzeitige Erreichbarkeit sicherzustellen, wenigstens per E-Mail. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, dem Vermieter jede Änderung seiner Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. seines Wohnsitzes sowie seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Bei Verletzung vorbenannter Pflichten hat der Mieter dem Vermieter diejenigen Kosten zu ersetzen, die ihm durch gescheiterte Zustellversuche und/oder EMA-Anfragen etc. entstehen.

  1. Zustand und Nutzung der Mietsache
  • Allgemeines

Die Lagerfläche darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden. Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Lagerverkauf sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen, sind nicht gestattet. Ebenso ist die Nutzung zu Wohnzwecken strikt untersagt. Auf der Lagerfläche dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Abteil nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter – insbesondere der anderen Mieter – sowie keine Umweltschäden entstehen.

Der Anschluss und die Nutzung von elektrischen oder gasbetriebenen Geräten ist untersagt.

Der Mieter hat die Lagerfläche so zu nutzen, dass andere Mieter in ihrer Nutzung nicht gestört und beeinträchtigt werden.

Die Lagerfläche ist von dem Mieter in sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

Veränderungen der Lagerfläche, bauliche Arbeiten sowie Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, nicht vorgenommen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm zum Zugang autorisierten Personen zur Einhaltung vorstehender Nutzungsbestimmungen zu verpflichten.

Löst der Mieter, eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch oder in sonstiger Weise einen Fehlalarm von Rauch-, Feuer- oder Brandmeldern aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten und Schäden in vollem Umfang zu tragen.

Der Mieter ist für seine eigene Versicherung verantwortlich. Jegliche Schäden an den eingelagerten Gegenständen liegen in der Verantwortung des Mieters

Ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter.

 

  • Standard-Stahlcontainer

Der Mieter verpflichtet sich, die Lagerfläche pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zurückzugeben. Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Die Zustimmung kann widerrufen werden. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden durch Dritte. Ebenso haftet der Vermieter nicht für Unfälle, die durch Eigenverschulden des Mieters entstehen, dies gilt für den Lagerplatz als auch für die Benutzung des Mietgegenstands. Für alle Beschädigungen, die durch den Mieter oder Personen entstanden sind, die seinetwegen auf dem Grundstück waren, haftet der Mieter und verpflichtet sich, dieselben auf seine Kosten und auf schnellstem Wege zu beseitigen.  Im Falle einer Gebrauchsüberlassung an Dritte haftet der Mieter auch für alle Handlungen oder Unterlassungen desjenigen, dem er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat. Der Mieter verpflichtet sich, die Regeln der Straßenverkehrsordnung bei der Fahrt zum und vom Mietobjekt einzuhalten. Der Mieter bestätigt, dass die von ihm eingelagerten bzw. zur Einlagerung vorgesehene Sachen entweder sein Eigentum sind oder anderen Personen gehören, die ihm die entsprechende Verfügungsbefugnis über die Einlagerung dieser Sachen erteilt haben. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die nachfolgend aufgeführten Güter einzulagern:

– Nahrungsmittel, verderbliche Waren, Lebewesen, gleich welcher Art, brennbare oder entzündliche Stoffe, Flüssigkeiten, Gase, Farben, Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beeinträchtigen können.

  • Palettenstellplatz

Der Mieter hat keine Befugnis den Lagerplatz ohne vorherige Terminabsprache zu betreten. Der Mieter hat die Möglichkeit seine Ware persönlich, nach vorheriger Terminabsprache vorbeizubringen oder in einen dort platzierten Container zu hinterlassen. Die Ware muss stets ordnungsgemäß und sicher verpackt übergeben werden. Der Vermieter übernimmt für nicht ordnungsgemäß verpackte Ware keinerlei Haftung. Der Vermieter behält sich vor, weitere Stellplätze zu berechnen, wenn die eingelagerten Gegenstände nicht in die vorgesehene Kubikmeter Größe von 2,2m³ passen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Miete bzw. Mietvorauszahlungen erfolgen per Einzugsermächtigung des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages seine entsprechende Bankverbindung bekanntzugeben und ihm insoweit eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die vertraglich vereinbarte Miete wird bis zum 3. Werktag eines Monats vom Vermieter eingezogen. Bei Anmietung des Lagerfläche können Sie im nächsten Schritt Ihre Kreditkarten Informationen oder Ihre allgemein gültige Bankverbindung zur Lastschriftermächtigung hinterlegen. Ebenfalls wird Paypal zur Verfügung stehen.

  1. Pfandrecht

Es gelten die Regelungen des gesetzlichen Vermieterpfandrechts (§ 562 BGB). Güter oder Inhalte, die nach Ende der Mietzeit oder nach Beendigung des Mietvertrages auf der Lagerfläche zurückgelassen werden, werden auf Kosten des Mieters entsorgt. Die Entsorgungsgebühr beträgt mindestens 150 Euro oder die tatsächlichen Kosten der Entsorgung.

  1. Beendigung der Mietzeit

Wird infolge behördlicher Anordnung oder der Stadt München die Räumung der Mietsache erforderlich, so endet damit der Mietvertrag.

  1. Mehrere Personen als Mieter

Mieter haften als Gesamtschuldner, sofern es sich um mehrere Personen derselben Mietsache handelt.

  1. Verzug des Mieters

Bei Zahlungsverzug wird der Mieter vom Vermieter nur einmal schriftlich angemahnt. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 10,00 Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters, wie insbesondere die hier vereinbarten Verzugszinsen oder die Erstattung von Kosten der Beitreibung der Forderung, bleiben hiervon unberührt. Bei Verzug des Mieters mit zwei Monatsmieten, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Zugang zum Gelände und zum Container bzw. zur Lagerhalle zu verweigern, ein vom Mieter angebrachtes Schloss auf dessen Kosten zu entfernen und ein eigenes Schloss anzubringen bzw. die Lagerfläche zu sperren, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis bereits beendet ist oder durch Erklärung beendet wurde. Weitere Ansprüche des Vermieters werden durch eine solche Vorgehensweise nicht berührt.

  1. Haftung des Vermieters

Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vermieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die zuvor genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.  Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Geschäftssitz des Vermieters zuständige Gericht, soweit der Mieter den Abschluss des Mietverhältnisses als Kaufmann getätigt hat. Diese AGB können jederzeit geändert werden. Über die Änderungen wird der Mieter dann unverzüglich informiert.

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